Gesellschaftsrecht / M&A

Zu den Leistungen der Kanzlei gehören auch alle wesentlichen Bereiche des Gesellschaftsrechts, soweit es um die Gründung oder Anpassung der Rechtsträger, Fragen der Kapitalerhöhung und der Verschmelzung, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Abfindungsregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern geht, also Gesellschafterstreitigkeiten.

Infolge fachspezifischer Fortbildungen können dabei Kenntnisse in den maßgeblichen Bereichen des Gesellschaftsrechts nachgewiesen werden, die in der Fachanwaltsordnung (§ 14i FAO) wie folgt spezifiziert sind:


1. Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht, 

2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere 

a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts, 

3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht, 

4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. 

In der Praxis beraten wir häufig Start-Ups bei der Wahl der geeigneten Rechtsform (z.B. die Vor- und Nachteile von UG/GmbH) und stehen etablierten Rechtsträgern bei Fragen zur Compliance oder bei Transaktionen oder Umstrukturierungen (M&A) zur Verfügung. 

In diesem Zusammenhang gehören etablierte Instrumente wie eine Due Diligence ebenso zum Arbeitsspektrum wie die Erarbeitung sonstiger Maßnahmen zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Vorstände und Geschäftsführer, zum Beispiel nach den Grundsätzen des erlaubten Risikos im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen (Einhaltung sog. Business Judgement Rules).
Zudem betreuen wir Sie auch gern in den folgenden Rechtsgebieten: