Compliance - Regeltreue als Aufgabe

 

Bei den vielfältigen gesetzlichen Pflichten in den unterschiedlichen Bereichen unternehmerischer Betätigung wundert es nicht, dass die Bewältigung der gesetzlichen Anforderungen gerade für mittelständische Unternehmen und Finanzdienstleister zu einer immer größeren Herausforderung wird.
Diese Compliance war bis vor wenigen Jahren vor allem im Bereich regulierter Unternehmen ein wichtiges Thema (vor allem auch in der Finanzindustrie). Dabei verstand man darunter vor allem die Einhaltung verschiedener aufsichtsrechtlicher Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) oder anderer Bestimmungen des Finanzmarktes (z.B. nach dem Geldwäschegesetz). Inzwischen aber ist die Compliance eine branchenübergreifende Herausforderung, der sich nahezu jedes Unternehmen stellen muss. Angefangen von arbeitsrechtlichen Vorgaben (Arbeitszeit, Arbeitsschutz) über Impressumspflichten auf der Homepage bis hin zu den aktuell besonders relevanten neuen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSDVO). Kaum ein Unternehmen kommt an der Einführung von Kontroll- und Überwachungssystemen vorbei, um die Einhaltung der Regularien sicher zu stellen. Wir helfen Ihnen, die für Ihr Unternehmen relevanten Compliance-Bereiche zu erkennen und die damit einhergehenden Haftungsrisiken, auch für Vorstand und Geschäftsführung, beherrschbar zu halten. Wir können die wesentlichen Pflichten herausarbeiten, und Führungsebene und Mitarbeiter mit Leitfäden und Checklisten ausstatten.
Ein solches Compliance-System ist also individuell auf das jeweilige Unternehmen und die betreffende Branche abzustimmen und nur dann sachgerecht, wenn es Ihre Belange und Risiken berücksichtigt und minimiert. Diese Mühen lassen sich auch insoweit nicht vermeiden, als dass die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben immer "Chefsache" ist und nicht ausgesessen werden kann. Denn nach der Rechtsprechung des BGH sind viele Vorschriften, soweit sie dem Schutz der Kunden und Geschäftspartner dienen, als "drittschützend" anzusehen. Verletzungen dagegen führen dann nicht nur zu einem Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen, sondern gegen die handelnden Organe persönlich. Schon deshalb sollte jede Führungsperson zumindest in Ihrem Bereich die Compliance ernst nehmen und die sich daraus ergebenden Risiken erkennen. Nehmen Sie sich also Zeit für diese Thematik, sobald hier Handlungsbedarf erkennbar wird.

Zudem betreuen wir Sie auch gern in den folgenden Rechtsgebieten: