(Bank-)vertragsrecht/AGB

Selbst standardisierte Verträge zwischen Banken und Kunden sowie Banken untereinander haben durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben eine erhebliche Komplexität erhalten. Dabei kommt es vor allem darauf an zu verstehen, welche gegenseitigen Rechte und Pflichten dort eigentlich eingegangen werden und welche Risiken dabei entstehen. Eine qualitativ hochwertige und kompetente Beratung und Mitgestaltung von Verträgen trägt dazu bei, rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Banken/Finanzdienstleistern und Kunden von vorneherein zu vermeiden. Denn der beste Rechtsstreit ist der, der gar nicht erst geführt werden muss. Nur wer seine Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten kennt, kann seine Verhandlungen zu einem optimalen Ergebnis bringen. Die dafür erforderlichen fundierten Kenntnisse können von einer Fachanwaltskanzlei problemlos und mit wenig Aufwand abgerufen werden. Eine anwaltliche Begleitung von Vertragsverhandlungen ist daher in der Regel keinesfalls unerschwinglich, sondern gerade im Bereich der unternehmerischen Tätigkeiten mit der dort höheren Gestaltungs- und Verhandlungsmöglichkeit im besten Sinne seinen Preis wert.

Zu den wesentlichen Fragestellungen im Vertragsrecht gehört neben den bankspezifischen Fachfragen vor allem auch der Regelungsbereich, der durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geprägt wird. Für diese Form der Gestaltung von Vertragsmodalitäten verfügt die Kanzlei über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen und unterstützt Sie nicht nur bei der Prüfung vorformulierter Klauseln des Vertragspartners, sondern hilft Ihnen, selbst rechtssichere AGB zu formulieren und dadurch für Ihre geschäftlichen Aktivitäten die bestmögliche Ausgangslage zu schaffen. Diese Leistungen können wir nicht nur den Unternehmen der Finanzindustrie anbieten, denn die grundsätzlichen Fragen der zulässigen Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten branchenübergreifend. Insofern ist die allgemeine zivilrechtliche Vertragsgestaltung einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil der Kernkompetenzen der Kanzlei. Diese sog. kautelarjuristische Tätigkeit bieten wir allen mittelständischen Unternehmen an und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den bestmöglichen Weg der Gestaltung Ihrer Geschäftsbeziehungen.

Dies gilt auch für die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die durch die vielfältigen Möglichkeiten im Bereich von Factoring und Leasing zur Verfügung stehen. Hierbei werden aber häufig Risiken verkannt oder die rechtliche Komplexität solcher Konstruktionen unterschätzt, die sich durch die Drei-Personen-Konstellation und die unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien oft ergeben.

Daneben standen in den letzten Jahren auch vielfach Verträge über Swap-Geschäfte in der Kritik. Ein Swap-Geschäft stellt im wirtschaftlichen Sinne einen Sammelbegriff für derivative Finanzinstrumente dar, deren Gemeinsamkeit ein Austausch von zukünftigen Zahlungsströmen ist. Ein Swap-Geschäft mit Endkunden ist dabei regelmäßig eine finanzielle Transaktion, die außerbörslich abgewickelt wird. Man nennt diese Geschäfte deshalb auch OTC-Geschäfte (”Over The Counter”). Die Schwierigkeiten für den Kunden liegen dabei vor allem in den komplexen Strukturen und Mechanismen, wie diese Geschäfte aufgebaut sind und welche Risiken sie beinhalten. Darüber hinaus aber waren sie häufig auch deshalb Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, weil die Anbieter dieser Geschäfte regelmäßig in den Zinssatz Gewinnmargen einpreisen, die für den Kunden kaum zu erkennen sind und die regelmäßig auch nicht ausgewiesen wurden (sog. anfänglicher negativer Marktwert). Das Verschweigen derartiger Gewinnmargen kann je nach Fallkonstellation bereits Haftungsansprüche begründen.

Soweit es im Rahmen der Abwicklung von Verträgen zu Schwierigkeiten oder Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern kommt, lassen sich die rechtlichen Möglichkeiten häufig bereits im Rahmen einer Erstberatung ab- und erklären, so dass Sie sehr schnell erkennen, ob und welche Handlungsalternativen bestehen.

Sollte es am Ende dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, übernehmen wir sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche.

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Kapitalanlagerecht -  Kapitalmarktrecht